Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F.
- Ibrahim Cakir
- 23. Mai 2020
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Sonderabschreibungen nach § 7gAbs. 1 EStG in der vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 geltenden Fassung (EStG a.F.) sind für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr zulässig.
BFH 6.8.19,VIII R 26/17,iww.de/astw, Abruf-Nr. 213877
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