Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei einem "total buy out"-Vertrag
- Ibrahim Cakir
- 3. Mai 2020
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Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergütungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt.
BFH v. 24.10.2018 - I R 69/16
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