Der Onlinehandel boomt. Ein Profiteur der Coronakrise ist Amazon. Das Unternehmen bietet deshalb mit Amazon-Flex Interessenten die Möglichkeit an, Pakete als Amazon-Flex-Lieferpartner auszuliefern. In vielen Finanzämtern lehnen die Sachbearbeiter jedoch eine Einstufung als Unternehmer ab, weil diese Paketzusteller weisungsgebunden sind. In einer Verfügung eines Finanzministeriums wird dieser Auffassung jedoch widersprochen. Da die Amazon-Flex-Lieferanten die Möglichkeit haben, einzelne Aufträge abzulehnen, sind sie ertragsteuerlich sowie umsatzsteuerlich als Unternehmer zu qualifizieren.
Quelle: AUSGABE 05 / 2021 | SEITE 321 | ID 47329264
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