Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, ob ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen ist, wenn dieser die Kosten von COVID-19-Tests für seine Mitarbeiter übernimmt. Das Ergebnis der Erörterung: Ja. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests, ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Mit anderen Worten: Es muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden.
Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Verfügung v. 17.11.20, S 2332-00000-2020/004
https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/lohnsteuer-steuerliche-behandlung-von-covid-19-tests-f135214
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