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Steuerliche Behandlung von COVID-19-Tests

Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, ob ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen ist, wenn dieser die Kosten von COVID-19-Tests für seine Mitarbeiter übernimmt. Das Ergebnis der Erörterung: Ja. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests, ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Mit anderen Worten: Es muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden.


Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Verfügung v. 17.11.20, S 2332-00000-2020/004


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