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Steuerrisiko dauerdefizitärer Betriebe

Der BFH hat eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften (§ 8Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i. d. F. JStG 2009) gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt.


Wenn der EuGH einen Regelverstoß sieht, wird dies aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass diese Steuerbegünstigung aufgehoben wird.


Für defizitäre kommunale Betriebe käme zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Verlusten auch die Steuerbelastung auf die verdeckten Gewinnausschüttungen hinzu.


BFH 3.7.19,I R 18/19, Vorlagebeschluss; EuGHC-797/19,iww.de/astw, Abruf-Nr.211877

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