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Steuersicherer Umgang mit E-Korrespondenz: Sieben Grundregeln für Ihr Tagesgeschäft

Der weitaus größte Teil der Korrespondenz erfolgt mittlerweile elektronisch. Papierbriefpost ist eher die Ausnahme. Dennoch herrscht erstaunlicherweise noch immer eine gewisse Verunsicherung bei der Frage, wie mit der E-Korrespondenz konkret umzugehen ist und wie die steuerlichen Vorgaben lauten. Mancher Berater oder Unternehmer geht dabei „locker“ mit diesem Thema um, druckt die für wichtig gehaltenen Informationen aus und löscht die E-Post. Im Folgenden geben wir Ihnen und Ihren Mandanten eine Empfehlung für ein konkretes Vorgehen auf Grundlage der aktuellen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“an die Hand.


Quelle: BMF 28.11.19, IV A 4 ‒ S 0316/19/10003 :001, 2019/0962810, Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), BMF, GoBD/Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung vom 28.11.19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 212816


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