top of page

Treppenschräglift im GARTEN des Wohngrundstücks eines stark Gehbehinderten ist steuerlich absetzbar

Die Aufwendungen eines erheblich gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die Montage eines Treppenschräglifts im Garten des Wohngrundstücks sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Die Nutzung des Gartens ist kein entbehrlicher Luxus, sondern sozialadäquat.

FG Baden-Württemberg 6.4.2011, 4 K 2647/08

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page