Der Frage nach dem Umfang des Auskunftsrechts im Bereich der Steuerverwaltung ist nach der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 grundsätzliche Bedeutung beizumessen. Darüber hinaus erscheint angesichts widerstreitender Entscheidungen der Finanzgerichte zum Anwendungsbereich der DSGVO im Bereich der direkten Steuern die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.
Quelle: FG München v. 19.5.2022, 15 K 2067/18
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