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Umsatzsteuerrecht: Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Stattdessen liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor.

BFH v. 22.11.2018 - V R 65/17

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