top of page

Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung

Aktualisiert: 21. Nov. 2020

Der BFH hat jetzt entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können. Danach setzt die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren u. . die sog. Unternehmensidentität voraus. Der Gewerbetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, muss mit dem Gewerbebetrieb identisch sein, der den Abzug der Verluste begehrt. Dies hängt davon ab, ob die tatsächlich ausgeübte Betätigung die gleiche geblieben ist. Ist dies nicht der Fall, geht der Verlustvortrag unter.


BFH 30.10.19, IV R 59/16, iww.de/astw, Abruf-Nr. 213876

Quelle: https://www.iww.de/astw/gewerbesteuer/gewerbesteuer-untergang-von-gewerbeverlusten-bei-betriebsverpachtung-f127563


Comments


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page