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Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung

Der BFH hat jetzt entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können. Danach setzt die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren u. . die sog. Unternehmensidentität voraus. Der Gewerbetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, muss mit dem Gewerbebetrieb identisch sein, der den Abzug der Verluste begehrt. Dies hängt davon ab, ob die tatsächlich ausgeübte Betätigung die gleiche geblieben ist. Ist dies nicht der Fall, geht der Verlustvortrag unter.


BFH 30.10.19, IV R 59/16, iww.de/astw, Abruf-Nr. 213876

Quelle: https://www.iww.de/astw/gewerbesteuer/gewerbesteuer-untergang-von-gewerbeverlusten-bei-betriebsverpachtung-f127563


 
 
 

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