Verdeckte Einlage kann der Schenkungsteuer unterliegen
- Ibrahim Cakir
- 26. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Eine verdeckte Einlage einzelner Gesellschafter in eine Personengesellschaft kann zu einer freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 S. 1 ErbStG zugunsten der übrigen Gesellschafter führen, wenn sie ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt.
FG Baden-Württemberg 1.3.2017, 7 V 2515/16
Comments