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Verdeckte Einlage kann der Schenkungsteuer unterliegen

Eine verdeckte Einlage einzelner Gesellschafter in eine Personengesellschaft kann zu einer freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 S. 1 ErbStG zugunsten der übrigen Gesellschafter führen, wenn sie ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt.

FG Baden-Württemberg 1.3.2017, 7 V 2515/16

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