top of page

Verrechnung von positivem Erwerb aus Vermächtnis mit negativem Erwerb aus Erbschaft?

Das FG Münster hat sich mit der Frage befasst, ob ein Alleinerbe, der zugleich Vermächtnisnehmer ist, einen positiven Erwerb aus dem Vermächtnis mit einem negativen Erwerb aus der Erbschaft saldieren darf. Vorliegend treten insoweit zwei eigenständige Erwerbe ein, wobei der negative Erwerb als Erbe nicht mit dem positiven Erwerb als Vermächtnisberechtigter saldiert werden darf, § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG.

FG Münster 18.5.2017, 3 K 961/15 Erb

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page