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„Verunglücktes Dreiecksgeschäft“: Rechnungsberichtigung rückwirkend möglich

Formell fehlerhaft behandelte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte können durch Rechnungsberichtigung und entsprechende Änderung der Zusammenfassenden Meldung rückwirkend geheilt werden.


FG Münster 22.4.20, 15 K 1219/17 U, Rev. beim BFH unter XI R 14/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218782; FG Rheinland-Pfalz 20.11.19, 6 K 1767/17, Rev. beim BFH unter XI R 38/19, Abruf-Nr. 218781


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