Lässt der Steuerpflichtige eine grundsätzlich nach § 35aAbs. 3 EStG steuerbegünstigte Handwerkerleistung durch eine GmbH erbringen, an der er beteiligt ist und wird die Handwerkerrechnung durch Buchung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der leistungserbringenden Gesellschaft beglichen, so ist die formelle Voraussetzung für die Steuerermäßigung „Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung“ nicht erfüllt.
FG Thüringen 22.10.19,3 K 452/19, Rev. zugelassen,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214530
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