top of page

Wer die Lohnbuchhaltung übernimmt, muss auch die Sachverhalte ermitteln

Wer als Steuerberater die Lohnbuchhaltung für Mandaten führt, muss bei Zweifeln, ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden sollen oder nicht, den Mandanten fragen. Welche Maßnahmen ergriffen wurden, muss bei der Inanspruchnahme des Beraters ggf. im Rahmen der sekundären Darlegungslast dargelegt werden.


OLG Schleswig-Holstein 30.11.18,17 U 20/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.215522

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page