Zunehmend investieren auch immer mehr Arbeitgeber in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Kosten für Anschaffung und Einbau können von einigen hundert bis zu mehreren tausend EUR betragen. Das FinMin Thüringen (15.3.21, S 1551-65-25.11, 53840/2021; Erlass) hat sich nun dazu geäußert, ob (und über welchen Zeitraum) die Aufwendungen abgeschrieben werden müssen.
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