Ein Steuerpflichtiger, der aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft betreibt und mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto vereinbart, erhält einen Zinszufluss im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto. Der Umstand, dass es sich bei dem Konto um ein sog. "Sperrkonto" handelt, steht dem Zufluss der Zinsen nicht entgegen.
BFH 28.9.2011, VIII R 10/08
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