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Zu steuerfreien Leistungen an eine Kapitalanlagengesellschaft

Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein.

BFH 11.4.2013, V R 51/10

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