Zu steuerfreien Leistungen an eine Kapitalanlagengesellschaft
- Ibrahim Cakir
- 18. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein.
BFH 11.4.2013, V R 51/10
Comments