Der BFH hat dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt um zu klären, welche Bedeutung dem Gleichhandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt. Entscheidungserheblich ist dabei insbesondere die EU-Grundrechtecharta (EUGrdRCh).
BFH 22.6.2016, V R 42/15
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