Zusammenveranlagung als Ehepflicht auch bei Trennung
- Ibrahim Cakir
- 23. Mai 2020
- 1 Min. Lesezeit
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen, auch nach der Trennung besteht.
OLG Koblenz 12.6.19,13 UF 617/18,iww.de/astw, Abruf-Nr.213704
Comments