Zuwendung mit konkreter Zweckbindung aber ohne zutreffende Angabe in der Zuwendungsbestätigung
- Ibrahim Cakir
- 28. Okt. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Nov. 2021
Eine Zuwendung mit der Zweckbindung, ein bestimmtes, einzelnes Tier in konkreter Art und Weise zu unterstützen, kann als Sonderausgabe abzugsfähig sein, da das Letztentscheidungsrecht darüber, ob und wie der begünstigte Empfänger seine steuerbegünstigten Zwecke fördert, bei diesem verbleibt. Der begünstigte Empfänger muss die Zuwendung nicht annehmen.
Quelle: BFH 16.3.21, X R 37/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 224728




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