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Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Fahrzeug-Aufwendungen sind Werbungskosten

Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten eines ihm vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellten Fahrzeugs sind abzugsfähig. Nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ist im Rahmen der individuellen Ermittlung des Nutzungsvorteils nach Maßgabe der Fahrtenbuchmethode allein auf die durch das Kfz entstehenden Aufwendungen abzustellen ist, und zwar unabhängig davon, wer diese trägt.

FG Münster 28.3.2012, 11 K 2817/11 E

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