Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen wegen Steuerschulden der Eltern unter bestimmten Umständen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden. Das Finanzamt kann in einem solchen Fall mit Erlass eines Duldungsbescheids die Anfechtung der Grundstücksübertragung wegen Gläubigerbenachteiligung erklären.
Hessisches FG 9.11.2011, 3 K 1122/07
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