Im Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität ist auch eine neue Abgrenzung von Sachbezügen als Arbeitslohn durch Ergänzung des § 8 EStG enthalten, die ab dem 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Das Ministerium für Finanzen Sachsen-Anhalt hat zu dieser Neuregelung Stellung genommen und erläutert die Abgrenzungsmerkmale für Gutscheine und Geldkarten.
Quelle: FinMin Sachsen-Anhalt, Vfg. v. 26.2.21, 45 ‒ S 2334-331/4/13848/2021
Comments