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Eskalationsstufe Hausdurchsuchung: Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung gegen Content Creator im Lichte von DAC7

  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit


Die steuerstrafrechtliche Verfolgung von Akteuren der Plattformökonomie hat eine neue Intensität erreicht. Wenn die Datenanalyse der Finanzämter einen massiven Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ergibt, greifen die Ermittlungsbehörden zunehmend zum schärfsten Schwert des rmittlungsverfahrens: der Hausdurchsuchung . Doch wer rückt in den Fokus, woher stammen die Verdachtsmomente und wie läuft diese Zwangsmaßnahme ab?


Wer ist betroffen und wie wahrscheinlich ist die Maßnahme? Im Visier der Fahnder stehen primär professionelle Influencer und Content Creator auf Plattformen wie OnlyFans, TikTok, Twitch oder Instagram . Allein das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) wertet aktuell Datenpakete mit 6.000 bis 7.000 Datensätzen aus. Es geht um einen geschätzten steuerlichen Schaden von rund 300 Millionen Euro. Die Wahrscheinlichkeit einer Durchsuchung ist für jene Creator extrem hoch, die monatlich fünf- bis sechsstellige Umsätze generieren, jedoch keine Erklärungen abgegeben oder Betriebseinnahmen verschwiegen haben

. Die Finanzverwaltung unterstellt in diesen Fällen schnellen Vorsatz und erhebliche kriminelle Energie.


Woher kommen die Informationen? Die Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse liefert das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), welches die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt. Plattformbetreiber (auch solche mit Sitz im Ausland wie OnlyFans in Großbritannien) melden die Identitätsdaten und exakten Quartalsumsätze der Creator über internationale Schnittstellen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese Daten werden mit den lokalen Steuerakten abgeglichen. Liegen Diskrepanzen vor, wird automatisiert ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anatomie der Hausdurchsuchung Die Durchsuchung zielt auf den Überraschungseffekt ab und beginnt gemäß § 104 Abs. 3 StPO in der Regel pünktlich um 06:00 Uhr morgens

. Ein Team aus Steuerfahndern und IT-Forensikern präsentiert den richterlichen Durchsuchungsbeschluss und beginnt sofort mit der Maßnahme. Der Fokus bei Creatorn liegt fast vollständig im digitalen Raum: Beschlagnahmt werden Smartphones, Laptops, Hardware-Wallets für Kryptowährungen und Speichermedien. Ziel ist die Sicherung von Browserverläufen, Chatprotokollen, Krypto-Zugängen und Auszahlungsnachweisen (z. B. von Stripe oder Paxum).


Was kann dagegen getan werden? Ist die Fahndung bereits vor Ort, ist das Zeitfenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO unwiderruflich geschlossen. Für den Beschuldigten gelten in der Akutsituation eiserne Grundregeln der Verteidigung:

Schweigerecht nutzen: Es besteht keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung an der eigenen Überführung; es sollten keinerlei Angaben zur Sache gemacht werden.


Rechtsbeistand: Umgehend muss ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Verteidiger kontaktiert werden.


Protokollierung: Gegen die Beschlagnahme von Geräten sollte formell Widerspruch eingelegt werden, um eine spätere richterliche Prüfung der Beweisverwertung zu erzwingen.


Die beste Verteidigung bleibt jedoch die Prävention: Wer unvollständige Erklärungen abgegeben hat, muss zwingend eine Selbstanzeige durch einen Fachanwalt vorbereiten lassen, bevor die Ermittler um 06:00 Uhr an der Tür klingeln.

 
 
 

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