Aufgrund zahlreicher Urteile zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG und wegen der Ausdehnung der Investitionsfristen wegen der Coronapandemie hat das Bundesfinanzministerium ein ausführliches Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag veröffentlicht.
Quelle: BMF 15.6.22, IV C 6 ‒ S 2139-b/21/10001 :001, iww.de/astw, Abruf-Nr. 229836
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