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Auch ohne Rechtsgrund erhaltene Leistungen sind steuerpflichtig

Zahlungen einer privaten Rentenversicherung, die versehentlich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus erfolgen, sind in voller Höhe zu versteuern. Der Besteuerung steht nicht entgegen, dass die Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind und vom Steuerpflichtigen an die Versicherung zurückzuzahlen sind.

FG Baden-Württemberg 15.1.2016, 13 K 1813/14

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