Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat die steuerlichen Auswirkungen des Zwerganteils- und Sanierungsprivilegs auf nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG ausführlich nach der Rechtslage für Insolvenzeröffnungen bis zum 30.10.2008, ab dem 1.11.2008 und ab Einführung der Abgeltungsteuer beleuchtet. Es finden sich auch Aussagen zum § 17 Abs. 2a EStG, der mit dem Jahressteuergesetz 2019 eingeführt wurde und erstmals Regelungen zu nachträglichen Anschaffungskosten aus ausgefallenen Gesellschafterdarlehen und Bürgschaftsregressforderungen enthält.
Quelle: OFD Frankfurt am Main, Vfg. v. 14.4.21, S 2244 A ‒ 37 ‒ St 519
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