Ein in den USA erworbenes Motorrad ist nicht als "Übersiedlungsgut" einfuhrabgabenfrei, wenn der Steuerpflichtige nur zeitlich befristet in den USA tätig ist und seinen Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland hat. In einem solchen Fall verlegt der Steuerpflichtige bei Beendigung seiner Tätigkeit in den USA nicht seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft zurück. FG Düsseldorf 18.3.2011, 4 K 1954/10 Z,EU
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