top of page

Befreiung von Sondervorauszahlungen auch in 2021

  • 11. Juni 2021
  • 1 Min. Lesezeit

In einer Presseinformation weist das Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg darauf hin, dass sich Bund und Länder auf die Neuauflage einer steuerlichen Erleichterung für von der Coronakrise negativ betroffene Unternehmer verständigt haben. Gemeint ist die Möglichkeit, bei Beantragung einer Dauerfristverlängerung die Befreiung oder die Erstattung der Sondervorauszahlungen zu beantragen.


Quelle: Presseinformation v. 22.1.21, www.iww.de/s4560


 
 
 

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Zweigstelle

Frankfurt:

Zweigstelle Mannheim:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page