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Befreiung von Sondervorauszahlungen auch in 2021

In einer Presseinformation weist das Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg darauf hin, dass sich Bund und Länder auf die Neuauflage einer steuerlichen Erleichterung für von der Coronakrise negativ betroffene Unternehmer verständigt haben. Gemeint ist die Möglichkeit, bei Beantragung einer Dauerfristverlängerung die Befreiung oder die Erstattung der Sondervorauszahlungen zu beantragen.


Quelle: Presseinformation v. 22.1.21, www.iww.de/s4560


 
 
 

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