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Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum

Bei der Auseinandersetzung einer grundbesitzenden GbR zum Zweck der Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum i. S. des Wohnungseigentumsgesetzes für die einzelnen Gesellschafter unterliegt der Erwerb des Wohnungs- oder Teileigentums nach Rechtsprechung des BFH aufgrund des Auseinandersetzungs- und Teilungsvertrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG dem Grunde nach der Grunderwerbsteuer. Denn die Gesellschafter erhalten aufgrund einer von den gesetzlichen Regelungen über die Auseinandersetzung abweichenden Vereinbarung i. S. des § 731 BGB statt der Anteile am Liquidationserlös der GbR das aufgeteilte Grundstück. Der BFH hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob sich Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung oder nach den Grundbesitzwerten bemisst.


BFH 22.5.19, II R 20/17, iww.de/astw, Abruf-Nr. 211868


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