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Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen

Ist die Besteuerungsgrundlage im Steuerbescheid berücksichtigt (positive Bindungswirkung), besteht jedoch Streit über die Frage, ob sie den verbleibenden Verlustvortrag erhöht (hier: Altersentlastungsbetrag), muss die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid gerichtet werden. Im Steuerbescheid wird nicht über die Berechnung des Verlustvortrags entschieden.


Quelle: BFH 30.6.20, IX R 3/19, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219511


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