top of page

Bescheinigung des Finanzamts bei rückwirkender Feststellung eines Grades der Behinderung

Nach § 152 Abs. 1 Satz 2 SGB IX kann die Feststellung eines Grades der Behinderung auch rückwirkend für zurückliegende Zeiträume beantragt werden, wenn der Antragsteller ein besonderes Feststellungsinteresse glaubhaft macht. Ein besonderes Feststellungsinteresse kann vorliegen, wenn sich der Antragsteller dadurch steuerliche Vorteile (z. B. durch Abzug des Behinderten-Pauschbetrags) verspricht. Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass die Finanzämter dem Antragsteller eine formlose Bescheinigung ausstellen sollen, für welche Steuerjahre noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und ein rückwirkend festgestellter Grad der Behinderung noch Steuervorteile bringen würde.



Steuer, Steuerrecht, Recht, Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Gesetz, Steuerstrafrecht, Kryptowährung, Strafrecht, Strafe, Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Finanzbehörde, Ermittlung, Verdacht, Hilfe, Verfahren, Polizei, Beschluss, Urteil, Steuern, Bitcoin, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verteidigung, Kompetenzen, Fristen, Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Hausdurchsuchung, Gericht, Gerichtsverfahren, Verjährung, Strafverfolgung, Zinsen, Hinterziehungszinsen, Arrest, Rechtsbehelf, Beschwerde, Einspruch, Haft, Untersuchungshaft, Rechtsmittel, Steuerstreit, Betriebsprüfung, Finanzamt, Klage, Finanzgericht, Geld, Schwarzgeld, Formal, Materiell, Beweis, Beweisantrag, Bundesfinanzhof, Revision, Berufung, Rechtsschutz, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Steuerberatung, Prüfungsanordnung, Steuerbescheid, Klage, Kosten, Wiedereinsetzung, Selbstständigkeit, Lohnsplitting, Scheinselbstständigkeit, Veruntreuung, Blockchain, Steuerpflicht, Lendig, Staking, Anzeigepflicht, Wallet, Ermittlungsbehörde, Versteuern, steuerlich, Mainz, Frankfurt, Köln, Staatsanwalt, KSW, Steuerfrei, Verteidigung, Ansprechpartner, Zoll, Abgabenordnung, rechtswidrig, Rechtswidrigkeit, Finanzgerichtsprozess, Aussetzung, Sammelauskunftsersuchen, Datenanfrage

Comments


White on Transparent.png

Standort Mainz:

Zweigstelle Frankfurt:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

06131 464 88 70

069 153 294 512

0621 438 55 336

bottom of page