Gemeinnützige Stiftungen, die an gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaften beteiligt sind, unterhalten aufgrund der Beteiligungen keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Nach § 14 AO liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur vor, wenn die Betätigung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.
BFH 25.5.2011, I R 60/10
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