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Betriebsbezogene Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Die Begrenzung der Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer ist für jede Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen gesondert (betriebsbezogen) und nicht personenbezogen zu ermitteln. Dies entspricht auch dem Objektcharakter der Gewerbesteuer, der insoweit Einfluss auf die einkommensteuerrechtliche Tarifvorschrift nimmt, als die Doppelbelastung der gewerblichen Einkünfte mit zwei Steuern abgemildert werden soll.

FG Münster 24.10.2014, 4 K 4048/12 E

 
 
 

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