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Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer

Der Wert eines erbbaurechtsbelasteten bebauten Grundstücks bestimmt sich für Zwecke der Schenkungsteuer für 2008 durch Abzug von 80 Prozent des im Ertragswertverfahren nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ermittelten Gebäudewerts von dem Gesamtwert des unbelasteten Grundstücks, selbst wenn als Gesamtwert der Mindestwert i.S.d. § 146 Abs. 6 i.V.m. § 145 Abs. 3 BewG anzusetzen ist. Der Grundstückswert kann nicht mit 20 Prozent des Mindestwerts berechnet werden.

BFH 6.7.2016, II R 28/13

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