Der BFH hat sich erneut mit der Festsetzungsverjährung sowie deren Ablaufhemmung beschäftigt und zugleich die Anforderungen an die Sachverhaltsfeststellungen eines finanzgerichtlichen Urteils konkretisiert.
Das Urteil belegt die praktische Relevanz des Zusammenspiels von strafrechtlicher Verfolgungsverjährung und steuerlicher Festsetzungsverjährung.
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