Ein Steuerschuldner kann nicht zugleich auch Haftungsschuldner sein
- Ibrahim Cakir
- 11. Juni 2021
- 1 Min. Lesezeit
Der Schuldner einer Steuer kann nicht zugleich für diese haften (gem. § 7 AO). So lautet das Urteil des BFH.
Quelle: BFH 23.6.20, VII R 56/18, iww.de/astw, Abruf-Nr. 219290
Comments