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Einkünfte einer KG aus VuV im Rahmen eines Mehrgenerationenprojekts

Gegenstand des Gesellschaftsvertrags war die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs eines Wohnhausgrundstücks im Rahmen eines Mehrgenerationenprojekts. Der Vertrag bestimmt, dass die in dem Projekt wohnenden Kommanditisten lediglich einen monatlichen Beitrag zur Deckung des Kapitaldienstes und der Bewirtschaftungskosten (Kostenmiete) zu leisten haben. Somit ist aus den Mieteinnahmen der dauerhaft in dem Projekt wohnenden Kommanditisten kein Überschuss der Mieteinnahmen über die Ausgaben bzw. Kosten zu erwarten. Das FG Nürnberg bestimmt dazu, dass bei der Ermittlung der Einkünfte der KG aus Vermietung und Verpachtung die Werbungskosten nicht anteilig zu berücksichtigen sind, da es insoweit an einer Einkünfterzielungsabsicht fehlt.


FG Nürnberg 3.12.19,1 K 1683/18, NZB BFH IX B 1/20,iww.de/astw, Abruf-Nr. 214587

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