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Eintritt der Voraussetzungen für einen Antrag auf Günstigerprüfung nach Eintritt der Bestandskraft

Die Festsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft, die aufgrund der im Änderungsbescheid berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen erstmals eine erfolgreiche Antragstellung gemäß § 32d Abs. 6 EStG ermöglicht, ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst. Das hat der BFH aktuell entschieden.


BFH 14.7.20, VIII R 6/17, iww.de/astw, Abruf-Nr. 218306


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