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Erbschaftsteuer: Kein Bewertungsabschlag bei Erwerb eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück ist kein bebautes Grundstück im Sinne des Befreiungstatbestands des § 13c ErbStG. Vielmehr beschränkt sich die Bewertung des Grundbesitzes auf den abgezinsten Bodenwert zzgl. des kapitalisierten Erbbauszinses, die von jeder Nutzung zu Wohnzwecken unabhängig sind.

FG Düsseldorf 19.3.2014, 4 K 1106/13 Erb

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