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Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung

Es ist nicht abschließend geklärt, welche Anforderungen an eine Konfliktlage, die als "besonderes Ereignis" i.S.d. BFH-Rechtsprechung zur Annahme einer Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 a) EStG führt, zu stellen sind; insbesondere, ob hierfür das Bestehen einer gegensätzlichen Interessenlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu deren Entstehung beide Konfliktparteien beigetragen haben und die im Konsens gelöst wird, ausreicht, ohne dass es auf das Gewicht und den Zeitpunkt der jeweiligen Verursachungsbeiträge für die Entstehung der Konfliktlage ankommt.

FG Münster 17.3.2017, 1 K 3037/14 E

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