Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Regelzinssatzes i. H. v. 5,5 % gem. § 15 Abs. 1 BewG zur Ermittlung des Jahreswertes eines Nutzungsvorteils aus einem zinslosen Darlehen.
Quelle: FG Düsseldorf v. 26.1.2022 - 4 K 272/21 Erb
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