top of page

Erneute Erhöhung des Grundfreibetrags 2021

Der Bundestag hat dem Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts wurde der im ursprünglichen Regierungsentwurf geplante Grundfreibetrag für 2021 erneut angehoben. Der Grundfreibetrag 2021 beträgt danach für Ledige 9.948 EUR und bei Zusammenveranlagung 19.896 EUR.


Quelle: Deutscher Bundestag, KM vom 28.10.20, hib 1159/2020


 
 
 

Kommentare


White on Transparent.png

Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

bottom of page