Am 21.5.21 hat der Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Und zu diesem hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Tage zuvor noch Änderungsvorschläge eingebracht, die auch Berücksichtigung gefunden haben (BT-Drucksache 19/29819 vom 19.5.21). So soll § 8 SGB VII geändert werden. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit. Auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtung soll bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt werden.
Quelle: Gesetzliche Unfallversicherung | Erweiterung des Unfallversicherungsschutz im Homeoffice (iww.de)
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