Der BFH hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) steuerfrei ist?
Quelle:
BFH 26.5.21, V R 22/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 224151
FG Niedersachsen 11.6.20, 11 K 24/19, Abruf-Nr. 221058
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