Der Generalanwalt beim EuGH M. Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 11.3.21 in der Rechtssache C-66/20 herausgearbeitet, dass ein deutsches FA nicht selbstständig eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen darf (Schlussanträge des Generalanwalts 11.3.21, C-66/20, Celex-Nr. 62020CC0066.
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