Das BMF hat die vorläufige Staaten-Austauschliste 2022 zum Finanzkonten-Informationsaustausch veröffentlicht. Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) werden danach Kontoinformationen zum 30.9.22 zwischen dem BZSt und dem jeweils anderen Staat automatisch ausgetauscht, § 27 Abs. 1 FKAustG. |
Die Liste umfasst aktuell 113 Staaten bzw. Hoheitsgebiete (BMF, 11.2.22, IV B 6 - S 1315/19/10030 :041, DOK 2022/0056748, Abruf-Nr. 227752). Neu aufgenommen wurden Jamaika, Kenia, Liberia und Marokko. (DR)
コメント