Zwar stellt ein Geburtstag in der Regel ein privates Ereignis dar. Die Kosten einer Geburtstagsfeier, an der ausschließlich Arbeitskollegen teilgenommen haben, können sind allerdings als Werbungskosten abziehbar.
FG Rheinland-Pfalz 12.11.2015, 6 K 1868/13
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